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Art. 504 · Archäologische Schutzgebiete

BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 21 · Original-PDF

1Die archäologischen Schutzgebiete bezwecken die Erhaltung oder die wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation der archäologischen Stätten, Fundstellen und Ruinen.

2Bei der Planung von Bauvorhaben, spätestens jedoch im Baubewilligungsverfahren, ist der archäologische Dienst des Kantons Bern einzubeziehen. 5.2 Natur und Umwelt

Abk.BezeichnungZielPrägende Merkmale
S1GerberwegErhaltung der kleinteiligen Baustruktur mit cha- rakteristischen Vor-, Zier- und Nutzgärten.1- bis 2-geschossige Ein- und Doppel-einfa- milienhäuser sowie Vierfamilien-häuser. Satteldächer; Nutz- und Ziergärten
S2Flur-/MartiwegErhaltung der Reiheneinfamilien-haussiedlung mit grosszügigem, strukturiertem Siedlungsgrün- raum2-geschossige Reihen- einfamilienhäuser in 3er- und 4er-Gruppen; strukturierter Sied- lungsinnenraum mit Nutz- und Ziergärten

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.