Art. 401 · Zonen mit Planungspflicht (ZPP)
BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 19 · Original-PDF
1Die im Nutzungszonen- und Bauzonenplan ausgeschiedenen Zonen mit Planungspflicht bezwecken die ganzheitliche, haushälterische und qualitativ anspruchsvolle wirtschaftliche und bauliche Entwicklung wichtiger unüberbauter, unternutzter oder umzunutzender Areale.
2Im Rahmen der Erarbeitung der Überbauungsordnung oder der Überbauung ist der sparsamen und umweltschonenden Energienutzung Rechnung zu tragen.
3Soweit die Kosten für die Ausarbeitung von Überbauungsordnungen nicht ohnehin durch die Grundeigentümer bezahlt werden1), können sie je nach Interessenlage ganz oder teilweise den beteiligten Grundeigentümer auferlegt werden. Die Details sind in einer Planungsvereinbarung zu regeln.
4Für die einzelnen Zonen mit Planungspflicht gelten die Bestimmungen in Anhang 1.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.