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Art. 327 · Ersatzabgabe Parkplätze

BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 18 · Original-PDF

1Bei einer ganzen oder teilweisen Befreiung von der Pflicht zur Schaffung einer ausreichenden Parkierungsfläche nach Art. 55 BauV2), ist eine Ersatzabgabe3) 4) zu entrichten.

2Innerhalb des Wirkungsbereichs der baurechtlichen Teilgrundordnung weiteres Stadtgebiet gilt ein Grundbetrag von CHF 6'000.-. Sind die durchschnittlichen Erstellungskosten eines Abstellplatzes im betreffenden Gebiet nachweisbar erheblich tiefer oder höher, so kann der Gemeinderat den Grundbetrag entsprechend herabsetzen, bzw. um höchstens 50 % erhöhen. Er passt den Grundbetrag periodisch dem bernischen Baukostenindex an. 1) Art. 16 Abs. 2 KEnG 741.1 2) BauV 721.1 3) Art. 18 BauG 721.0 4) Art. 56 BauV 721.1 18 Stadt Nidau 720.1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.