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Art. 202 · Mischzone B

BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 3 · Original-PDF

1In der Mischzone B sind alle mit den Vorschriften der Lärmempfindlichkeitsstufe III gemäss Artikel 43 LSV2) zu vereinbarenden Nutzungen zulässig.

2Ladengeschäfte und Detailhandelsnutzungen (inkl. Lagerflächen) bis max. 700 m2 oberirdische Geschossfläche (GFo) sind nur zugelassen, soweit sie der Versorgung der Bevölkerung des Quartiers dienen und keinen erheblichen Fahrzeugverkehr verursachen. Gastgewerbebetriebe ohne Überzeitbewilligungen sind zugelassen.

3In der Mischzone B ist bei Neubauten pro 200 m2 oberirdischer Geschossfläche mindestens ein standortangepasster Baum, Pflanzhöhe mindestens 4m, anzupflanzen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.