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Art. 6.4.3 · Nutzweise

BZO Winkel · S. 28 · Original-PDF

6.4.3 Nutzweise

Neben der Wohnnutzung sind nur nichtstörende Betriebe bis zu max. der Hälfte der Nutzfläche des Gebäudes zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.