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Art. 6.3.3 · Nutzweise
BZO Winkel · S. 27 · Original-PDF
6.3.3 Nutzweise
Neben der Wohnnutzung sind nur nichtstörende Nutzungen bis zu max. einem Drittel der Nutzfläche des Gebäudes zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.