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Art. 48 · Hinweise zum kantonalen Baurecht

BZO Winkel · S. 48 · Original-PDF

48 Hinweise zum kantonalen Baurecht III. Die Abstände

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.