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Art. 40 · Erläuterungen und Hinweise zur BZO

BZO Winkel · S. 40 · Original-PDF

40 Erläuterungen und Hinweise zur BZO

zu Ziffer 4.5

Fenster, deren Form ein liegendes Rechteck bilden, sind im Ortskern untypisch. Die ortsübliche Gestaltung der Fenster trägt wesentlich zum Erhalt des herkömmlichen Erscheinungsbildes bei.  Gestaltung § 238 PBG

zu Ziffer 4.6

Das Bild der Dächer prägt den Charakter eines Ortsbildes in grossem Masse. Dachneigung, Firstrichtung, Dachvorsprünge, Bedachungsmaterial, Dachaufbauten, Ort- und Traufgesimse, Aufschieblinge usw. sind bedeutsam für das Erscheinungsbild der Dächer. Dacheinschnitte, liegende Dachflächenfenster, verkürzte oder weggelassene Dachvorsprünge beeinträchtigen das Bild hingegen erheblich.  Dachform § 49, 252 PBG  Dachaufbauten § 292 PBG  Gestaltung § 238 PBG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.