Art. 3.1 · Zuordnung für die Nutzungszonen
BZO Winkel · S. 11 · Original-PDF
3.1 Zuordnung für die Nutzungszonen
Für die Nutzungszonen gelten, gestützt auf die Art. 43/1 und 44 der Lärmschutzverordnung folgende Empfindlichkeitsstufen (ES): Zone ES Kernzone III Quartiererhaltungszone II Wohnzone I II Wohnzone II II Wohnzone III II Wohnzone mit Gewerbeerleichterung III Zone für öffentliche Bauten II Freihaltezone – 3.1 Anzahl Abstellplätze
Abstellplätze für Nutzungsart
Wohnen Mehrfamilienhaus Einfamilienhaus
Spezialnutzungen Verkaufsgeschäfte, Gastbetriebe, Kino, Kultstätten, Saalbauten, Schulen, Krankenhäuser, Sportanlagen, Alters- und Pflegeheime, Alterssiedlungen, etc.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.