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Art. 11.1.2 · Nutzungszuschlag
BZO Winkel · S. 35 · Original-PDF
11.1.2 Nutzungszuschlag
Die Überbauungsziffer bzw. die Baumassenziffer darf um höchstens einen Zehntel erhöht werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.