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Art. 8.5.5 · Autoarme Nutzungen können von der Verpflichtung, den Normbedarf an …
BZO Wallisellen · S. 16 · Original-PDF
8.5.5 Autoarme Nutzungen können von der Verpflichtung, den Normbedarf an Abstellplätzen für Bewohner und Beschäftigte zu erstellen, ganz oder teilweise befreit werden, sofern ein reduzierter Bedarf über ein Mobilitätskonzept nachgewiesen und durch ein Controlling dauerhaft sichergestellt wird.
| Zone | Nutzweise | ||
|---|---|---|---|
| Büro m2 | Gewerbe m2 | Verkauf m2 | |
| Zentrumszone | 50 | 80 | 40 |
| Wohnzone mit Gewerbeerleichterung | 50 | 80 | 80 |
| Übrige Wohnzonen und Kernzonen | 30 | 60 | 25 |
| Industrie- und Gewerbezonen | 50 | 80 | 80 |
Tabelle von S. 16 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.