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Art. 8.5.5 · Autoarme Nutzungen können von der Verpflichtung, den Normbedarf an …

BZO Wallisellen · S. 16 · Original-PDF

8.5.5 Autoarme Nutzungen können von der Verpflichtung, den Normbedarf an Abstellplätzen für Bewohner und Beschäftigte zu erstellen, ganz oder teilweise befreit werden, sofern ein reduzierter Bedarf über ein Mobilitätskonzept nachgewiesen und durch ein Controlling dauerhaft sichergestellt wird.

ZoneNutzweise
Büro m2Gewerbe m2Verkauf m2
Zentrumszone508040
Wohnzone mit Gewerbeerleichterung508080
Übrige Wohnzonen und Kernzonen306025
Industrie- und Gewerbezonen508080

Tabelle von S. 16 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.