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Art. 8.3 · Strassenabstand1

BZO Wallisellen · S. 16 · Original-PDF

8.3 Strassenabstand1 Bei fehlenden Verkehrsbaulinien haben unterirdische Bauten und Besondere Gebäude einen Abstand von mindestens 2.0 m gegenüber Strassen und Plätzen sowie Wegen einzuhalten.1

ZoneNutzweise
Büro m2Gewerbe m2Verkauf m2
Zentrumszone508040
Wohnzone mit Gewerbeerleichterung508080
Übrige Wohnzonen und Kernzonen306025
Industrie- und Gewerbezonen508080

Tabelle von S. 16 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.