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Art. 5.5.7 · Gestaltungspläne, die den Rahmen der Bauordnung einschliesslich der …
BZO Wallisellen · S. 14 · Original-PDF
5.5.7 Gestaltungspläne, die den Rahmen der Bauordnung einschliesslich der vorstehenden Abweichungen nicht überschreiten, bedürfen lediglich der Zustimmung des Gemeinderates und einer kantonalen Genehmigung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.