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Art. 5.4.5 · Kommerziell betriebene Parkierungsanlagen, die nicht durch die bauliche Nutzung …

BZO Wallisellen · S. 13 · Original-PDF

5.4.5 Kommerziell betriebene Parkierungsanlagen, die nicht durch die bauliche Nutzung des Grundstücks begründet sind, sind nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.