← BZO Wallisellen · Inhaltsverzeichnis
Art. 5.4.4 · Provisorische Gemeinschaftsunterkünfte für vorübergehend angestellte Personen …
BZO Wallisellen · S. 13 · Original-PDF
5.4.4 Provisorische Gemeinschaftsunterkünfte für vorübergehend angestellte Personen sind zugelassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.