← BZO Wallisellen · Inhaltsverzeichnis
Art. 4.7.1 · Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen gemäss Ziffer 4 zulässig
BZO Wallisellen · S. 12 · Original-PDF
4.7.1 Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen gemäss Ziffer 4 zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.