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Art. 3.4 · Bauweise
BZO Wallisellen · S. 10 · Original-PDF
3.4 Bauweise Die geschlossene Bauweise ist zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.