← BZO Wallisellen · Inhaltsverzeichnis

Art. 2.3.3 · Nutzungsverlagerungen zwischen Wohn- und Gewerbenutzungen sind innerhalb des …

BZO Wallisellen · S. 9 · Original-PDF

2.3.3 Nutzungsverlagerungen zwischen Wohn- und Gewerbenutzungen sind innerhalb des gleichen Strassengevierts zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.