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Art. 1.2.1 · Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnungen innerhalb der Zonen ist …
BZO Wallisellen · S. 8 · Original-PDF
1.2.1 Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan Massstab 1:5'000 und der entsprechende Datensatz der amtlichen Vermessung massgebend.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.