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Art. 5 · Normativer Inhalt

BZO Baureglement Neuenegg · S. 51 · Original-PDF

5 Bau- und Nutzungsbeschränkungen 5.1 Ortsbildpflege Art. 42

1Das Ortsbildschutzgebiet ist ein Schutzgebiet gemäss Art. 86 BauG und ist im Zonenplan 2 Landschaft festgelegt. Ortsbildschutzgebiet Grundlage für die Ausscheidung bilden die Baugruppen des Bauinventars der Gemeinde Neuenegg, bzw. die Beschriebe im ISOS.

2Es bezweckt den Schutz und die Erhaltung des intakten Ortsbildes im Nahbereich der Kirche.

3Bauliche Massnahmen sind bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung (Fassaden, Dach, Aussenräume, Materialisierung) besonders sorgfältig in das Ortsbild einzufügen.

4An Neu- und Umbauten sowie deren Vorbereiche und der Umgebung werden besonders hohe Anforderungen bezüglich der Erhaltung der charakteristischen Bauweise gestellt. Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.