Art. 46 · Normativer Inhalt
BZO Baureglement Neuenegg · S. 50 · Original-PDF
46 Normativer Inhalt Hinweise
e.Bauten und Anlagen in Kulturlandschaften mit landschaftsprägenden Bauten;
f.Umbau, Erweiterung und Ersatz von erhaltenswerten Bauten ausserhalb von Baugruppen gemäss Bauinventar. Art. 40
1Die Gemeinde fördert die Durchführung von qualifizierten Verfahren zur Qualitätssicherung nach anerkannten Regeln. Qualifizierte Verfahren Dazu gehören Ideen- und Projektwettbewerbe sowie Studienaufträge nach der sia-Ordnung 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe sowie so genannte Workshop- oder Gutachtenverfahren.
2Sie kann insbesondere organisatorische und personelle Hilfe anbieten. z.B. Ortsplaner oder Ortsplanerin für die Verfahrensberatung. 4.3 Energie und Ökologie Art. 41
1Die Gemeinde kann Vorschriften sowie Energiekonzepte, Weisungen und Richtlinien für den sorgsamen Umgang mit den Energieressourcen erlassen. Energie Anzustreben sind:
–die Verwendung erneuerbarer Energiequellen wie Holz, Sonnenenergie und Umgebungswärme;
–die gemeinsame Erstellung von Heizanlagen;
–Massnahmen zur Minderung des Energieverbrauchs.
2Bei grösseren Bauvorhaben kann die Gemeinde die Ausarbeitung eines Energiekonzeptes unter Beizug einer Energiefachstelle verlangen.
3Wo es technisch und wirtschaftlich vertretbar ist, können zentrale Wärmeversorgungsanlagen und die Verwendung oder der Anschluss bestimmter Energiearten vorgeschrieben werden. Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.