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Art. 42 · Qualitätssicherung

BZO Baureglement Neuenegg · S. 46 · Original-PDF

42 Normativer Inhalt Hinweise Art. 32

1Die Fassadengestaltung hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartier- oder Ortsbild prägen. Fassadengestaltung

2Der Baubewilligungsbehörde sind vor der Bauausführung Farbmuster vorzulegen. Art. 33 Dachgestaltung

a)Allgemein

2Für Hauptgebäude sind folgende Dachformen zugelassen:

–Dachformen

–Ausnahmen Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche das Orts-, Quartier- oder Strassenbild positiv prägen. Vorbehalten bleibt die Gewährung eines grösseren Gestaltungsspielraumes gemäss Art. 38 BR. Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche das Orts-, Quartier- oder Strassenbild positiv prägen. Die Dachlandschaft ist für das Ortsbild von entscheidender Bedeutung. In den besonders empfindlichen Dorfteilen wird deshalb an den traditionellen Dachformen festgehalten. Innerhalb des Ortsbildschutzgebietes sind ausschliesslich symmetrische Satteldächer erlaubt. Vorbehalten bleibt die Gewährung eines grösseren Gestaltungs-spielraumes gemäss Art. 38 BR. Dazu gehören u.a.: eingeschossige Gebäudeteile, kleinere Gebäude, Anund Kleinbauten, landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, gedeckte Sitzplätze, Garagen und Carports, Ateliers, usw.

1Die Dachgestaltung hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartier- oder Ortsbild prägen. Zone zulässige Dachform ausserhalb Ortsbildschutzgebiet K / DZ bei bewohnten Hauptgebäuden sind nur Dächer mit gleichen Neigungswinkeln von min. 30° und max. 42 ° zugelassen. W2 / W3 M2 / M3 A1 / A2; LW Satteldach, Walmdach, Pultdach, Flachdach innerhalb Ortsbildschutzgebiet (Umgebung Kirche) W2 / DZ symmetrische Satteldächer, Neigungswinkel von min. 30° und max. 42°

3Für Gebäude, die keine Wohn- und Arbeitsräume aufweisen, kann von den vorgegebenen Dachformen gemäss Absatz 2 abgewichen werden. Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument

Zonezulässige Dachform
ausserhalb Ortsbildschutzgebiet
K / DZbei bewohnten Hauptgebäuden sind nur Dächer mit gleichen Neigungswin- keln von min. 30° und max. 42 ° zu- gelassen.
W2 / W3 M2 / M3 A1 / A2; LWSatteldach, Walmdach, Pultdach, Flachdach
innerhalb Ortsbildschutzgebiet (Umgebung Kirche)
W2 / DZsymmetrische Satteldächer, Nei- gungswinkel von min. 30° und max. 42°

Tabelle von S. 46 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.