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Art. 36 · Normativer Inhalt

BZO Baureglement Neuenegg · S. 40 · Original-PDF

36 Normativer Inhalt Hinweise Gebäude: Fassadenhöhe traufseitig 7.5 m; Fassadenhöhe giebelseitig 10.0 m, Gebäudelänge 35.0 m, kleiner Grenzabstand 3.0 m, grosser Grenzabstand 8.0 m, Gebäudeabstand 6.0 m. Klein- und Anbauten: Anrechenbare Gebäudefläche max. 60 m2, Fassadenhöhe traufseitig 4.0 m; Fassadenhöhe giebelseitig 6.0 m, Grenzabstand min. 3.0 m

b.-Auf ca. 80% der Fläche können Campingbauten wie Wohnwagen, Mobilehome und Zelte erstellt werden: davon ca. 30% für Dauercamper, ca. 65% für Saisonplätze und ca. 5% für Passantenplätze.

c.Die Beibehaltung der bestehenden Wohnnutzung auf Parzelle 102 ist zulässig. Eine partielle Umnutzung zu Gastgewerbezwecken ist gestattet. Erweiterungen des Gebäudes inklusive Anbauten sind im Rahmen von 30% der bestehenden Geschossfläche möglich.

4Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:

a.Die Gemeinschaftseinrichtungen sind an zentraler, gut erreichbarer Gestaltungsgrundsätze Lage zu positionieren.

b.Bei der Aussenraumgestaltung ist auf einen rücksichtsvollen Übergang in die umgebende Landschaft (Flussufer, Wald) zu achten. Die Campinganlage ist mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu durchgrünen.

5Es gelten folgende Erschliessungsgrundsätze:

a.Die Erschliessungsanlagen sind zweckmässig und flächensparend Erschliessungsgrundsätze anzulegen.

b.Das Areal wird von Westen mittels einer privaten Erschliessungsstrasse erschlossen, welche mit der bestehenden Einmündung (Zufahrt Liegenschaft Freiburgstrasse Nr. 22, Wegverbindung Sensebrücke) abzustimmen ist. Für den Fall einer Siedlungserweiterung im Südosten ist durch die Campinganlage ein Erschliessungskorridor frei zu halten. Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.