Art. 21 · Wohn-, Misch- und Arbeitszonen
BZO Baureglement Neuenegg · S. 25 · Original-PDF
21 Normativer Inhalt Hinweise Art. 15
1Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 2 gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP 2 «Zilmatt»
2Die ZPP 2 bezweckt
a.die Schaffung einer verdichteten Überbauung mit gemischter Planungszweck Nutzung unter Berücksichtigung der empfindlichen Hanglage,
b.der städtebauliche Zusammenschluss der Dorfbereiche Ost und West,
c.das Sichern einer rationellen Erschliessung,
d.die Sicherstellung der öffentlichen Langsamverkehrsverbindung Lindenstrasse – Obere Lindenstrasse,
e.das Sichern einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung.
3Es gelten folgende Bestimmungen:
a.Gebiet A: max. 3 Vollgeschosse, max. FH tr (gemessen an südseitiger Art und Mass der Nutzung Fassade): bei 2 Vollgeschossen 8.5 m, bei 3 Vollgeschossen 11.5 m. GFo : max. 22'000 m2 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Wohnzone W2 gemäss Art. 5 BR.
b.Gebiet B: Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone W2 gemäss GFo = Geschossfläche oberirdisch Art. 5 BR; unter Berücksichtigung der Hangsituation sind die Geschosszahlen innerhalb von den Gebäudemassen frei wählbar.
c.Gebiet C: Es gelten die Bestimmungen der Wohn- und Arbeitszone WA3 gemäss Art. 5 BR.
4Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:
a.Die Überbauung erfolgt nach einem einheitlichen Siedlungskonzept Gestaltungsgrundsätze unter sorgfältiger Einpassung in die Hanglage.
b.Die Aussenräume sind attraktiv und naturnah zu gestalten. Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.