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Art. 20 · Normativer Inhalt

BZO Baureglement Neuenegg · S. 24 · Original-PDF

20 Normativer Inhalt Hinweise

4Es gelten folgende Bestimmungen:

a.Für Neubauten sind im Gebiet A 6’600 m2 und in Gebiet B 5'500 m2 Mass der Nutzung

GFo = Geschossfläche oberirdisch GFo zugelassen.

b.Der Um- und Ausbau der Gebäude Dorfstrasse Nr. 2, 4, 6 und 16 ist innerhalb der bestehenden Volumen zugelassen. An- und Erweiterungsbauten sind im Umfang von 35% der bestehenden GFo zugelassen.

5Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:

a.Die Massstäblichkeit der dörflichen Struktur ist zu erhalten.

b.Im Umgang mit Schutzobjekten ist die Kantonale Denkmalpflege Gestaltungs grundsätze beizuziehen.

c.Vom Dorfplatz zur Gartenstrasse wird eine hinter-liegende Fussgängerachse geführt.

d.Der Aussenbereich ist funktional klar zu gliedern (öffentlich, halböffentlich, privat).

e.Für die architektonische Gestaltung und Gliederung der Bauten und Aussenräume sind der Richtplan und das Richtmodell vom März 1994 wegleitend.

6Es gelten die Vorschriften der ES III. Lärmempfindlichkeitsstufe

7Die bestehende UeO bleibt in Kraft, deren Änderung, Aufhebung und der Erlass einer neuen UeO stehen in der Kompetenz des Gemeinderates. Bestehende UeO Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.