← BZO Neuenegg · Inhaltsverzeichnis

Art. 13 · Normativer Inhalt

BZO Baureglement Neuenegg · S. 17 · Original-PDF

13 Normativer Inhalt Hinweise Abk. Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES ZöN N Schiessanlage Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Bauten. Für Neubauten: GA: 4m GL: 35m FH tr: 7.5m IV ZöN O Jugendhaus mit Aussenanlagen Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Bauten und Anlagen. Für Neubauten: GA: 4m GL: 35m FH tr: 5.5m III ZöN P Lagerplatz für Geschiebe und Holzschnitzel Zwischenlagerung von Geschiebe aus Geschieberückhaltebecken und Sandfängen sowie Holzschnitzel. Art. 7

1In den einzelnen Zonen für Sport- und Freizeitanlagen gelten die folgenden Bestimmungen: Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) ZSF sind Zonen gemäss Art. 78 BauG. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss Art. 30 ff. BR. ES = Lärmempfindlichkeitsstufe (vgl. Art. 43 LSV) Abk. Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES ZSF I Pfadfinderheim Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Bauten und Anlagen. Für Neubauten: 2-geschossig GA: 4m GL: 20m FH tr: 7.5m III Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.