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Art. 5 · Industrie- und Gewerbezonen IG

BZO Rafz · S. 8 · Original-PDF

5 Neue Reklamen, die nicht mit der gewerblichen Nutzung auf dem betreffenden Grundstück in Zusammenhang stehen, sind nicht gestattet. 5 Einzelne gut angeordnete hochrechteckige Dachflächenfenster bis maximal 0.5 m2 Glaslichtfläche sind zulässig. Die Dachflächenfenster sind in die Dachfläche einzulassen. Bei rot bezeichneten Gebäuden ist die Zulässigkeit von aussenliegenden Sonnenschutzelementen im Einzelfall zu prüfen. 5 Je nach den örtlichen Verhältnissen und der Erschliessungsgüte des öffentlichen Verkehrs kann die Anzahl der Pflichtparkplätze angemessen herabgesetzt werden. 11.2 Spiel- und Ruheflächen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.