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Art. 4.4 · Reduzierter Grundabstand für Gewerbebauten

BZO Rafz · S. 12 · Original-PDF

4.4 Reduzierter Grundabstand für Gewerbebauten In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2A und WG2B können für Gebäude mit höchstens 5.00 m Fassadenhöhe, die dauernd gewerblich genutzt werden, die Grundabstände auf bis zu einem Drittel der Länge der gemeinsamen Grenze auf 3.50 m reduziert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.