Art. 9 · Nutzung der Bauten
BZO Opfikon · S. 14 · Original-PDF
1In den zur Schaffhauserstrasse gerichteten Erdgeschossen sind Nutzungen mit zentrumsbildender publikumsorientierter Funktion vorzusehen, insbesondere Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie Gaststätten. Es sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
2Wohnnutzungen sind höchstens bis zum im Zonenplan eingetragenen %-Anteil an der gesamthaft zulässigen anrechenbaren Geschossfläche gestattet. Beherbergungsbetriebe werden nicht zum Wohnanteil gerechnet.
3Strassenseitige Wohnnutzungen im Erdgeschoss sind ausgeschlossen. Art. 9 Zeilenbebauung Plan 3 zu den Sonderbauvorschriften bezeichnet jene Gebiete, wo Ost-West verlaufende Gebäudezeilen vorzusehen sind. Sonderbauvorschriften für das Gebiet Glattpark 33 Art. 9 Die erstellten Abstellplätze und Einstellgaragen sind in ihrer Zahl beizubehalten und dürfen nicht zweckentfremdet oder gewerblich genutzt werden. Verbot der Zweckentfremdung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.