← BZO Opfikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 45 · Grenz- und Gebäudeabstände nach aussen

BZO Opfikon · S. 27 · Original-PDF

Gegenüber Grundstücken ausserhalb des einbezogenen Areals gelten die Vorschriften der entsprechenden Zone, inkl. eines allfälligen Mehrhöhen- und Mehrlängenzuschlages. Grenz- und Gebäudeabstände nach aussen 4.3 AUSSICHTSSCHUTZ

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.