Art. 44 · Zulässigkeit
BZO Opfikon · S. 26 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind zulässig in den nachfolgend aufgeführten Zonen, ab Erreichen der minimalen Arealgrösse, wobei die folgende Anzahl Vollgeschosse, folgende Gebäudelängen nicht überschritten werden dürfen
Zone MindestVollgeschosse Gebäudelänge
arealfläche ZA 4'000 m2 - -- W2L 5'000 m2 3 36.0 m W2D 5’000 m2 3 36.0 m W3 6'000 m2 4 60.0 m W4 7'000 m2 5 60.0 m WG3 5'000 m2 3 45.0 m WG4L 6'000 m2 4 60.0 m WG4D 7'000 m2 5 60.0 m GA1 4'000 m2 - -- GA2 4'000 m2 - --
2Die zonengemässen Höhenmasse dürfen pro zusätzlichem Vollgeschoss um 3.3 m erhöht werden.
3Das Ausnützungsmass kann gegenüber dem Mass der Regelbauweise unter Berücksichtigung der nach § 71 PBG ausgewiesenen Qualitäten um höchstens 10% der Grundausnützung erhöht werden.
4In den Wohnzonen mit Gewerbeanteil kann die resultierende Mehrausnützung gegenüber der Erhöhung Höhen- und Ausnützungsmasse Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 27 Regelbauweise nur zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.