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Art. 41 · Verkehrsintensive Einrichtungen

BZO Opfikon · S. 25 · Original-PDF

oder Einrichtungen die andere stark störende Emissionen auslösen, sind nur in den im regionalen Richtplan speziell bezeichneten Gebieten zulässig. Verkehrsintensive Einrichtungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.