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Art. 42 · Definition Salonprostitution
BZO Opfikon · S. 25 · Original-PDF
1Als Salonprostitution gilt jede Wohn- und Gewerbeeinheit, in der mehr als 50 % der Räume sexgewerblich genutzt werden oder mehrere Prostituierte arbeiten. Definition Salonprostitution Zulässigkeit
2Die Salonprostitution ist in allen Wohnzonen sowie Mischzonen, in denen ein Mindestwohnanteil von 60 % gilt, ausgeschlossen. Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 26 4. WEITERE FESTLEGUNGEN 4.1 HOCHHÄUSER
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.