Art. 4 · Festlegungen Kernzone K1 Opfikon
BZO Opfikon · S. 9 · Original-PDF
Zweck
1Der Kernzonenplan legt fest, wie die einzelnen Grundstücke in der Kernzone K1 Opfikon überbaut werden können.
2Der Kernzonenplan unterteilt die Kernzone K1 in Bau-, Freihalte- und Hofbereiche. Elemente des Kernzonenplans Baubereich
3Im Kernzonenplan sind Mantellinien ausgeschieden, innerhalb derer Neu- und Ersatzbauten anzuordnen sind. Baubereich
4Die Mantellinien können auch Festlegungen bezüglich der Geschossigkeit machen. Hofbereich
5Der Kernzonenplan bezeichnet Bereiche, in denen nur Klein- und Anbauten gem. § 273 PBG und landwirtschaftliche Bauten zulässig sind. Freihaltebereich
6Der Kernzonenplan bezeichnet Bereiche, in denen nur Anlagen (inkl. Parkierung für Besucher), aber keine Gebäude zulässig sind. Bestehende Hauptgebäude
7Bestehende Hauptgebäude, welche nicht zur Kategorie A gehören, dürfen unter Beibehaltung des bisherigen Profils umgebaut oder durch Neubauten gemäss Kernzonenplan ersetzt werden. Neubauten
8Neubauten dürfen nur innerhalb der in den Kernzonenplänen eingetragenen Mantellinien erstellt werden. Sind innere und äussere Mantellinien ausgeschieden, so ist die Fassadenflucht im Bereich dazwischen zu platzieren.
9Geringfügige Abweichungen von den Mantellinien können durch den Stadtrat bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse des Ortsbildschutzes, der Wohnhygiene oder der Verkehrssicherheit liegt. Abweichung von den Mantellinien Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 10 Unterirdische Bauten
10Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten im Sinne von Art. 4 Gestaltungs-Richtlinien
1Der Stadtrat legt Gestaltungs-Richtlinien für Glattpark fest.
2Die Gestaltungs-Richtlinien dienen als ergänzende Beurteilungsgrundlage bei der Anwendung der Sonderbauvorschriften Glattpark und der gesetzlichen Einordnungsvorschriften. 2. BAU- UND NUTZUNGSVORSCHRIFTEN 2.1 FÜR DAS GESAMTE GEBIET Art. 4
1In den folgenden Gebieten beträgt die Zahl der minimal erforderlichen und maximal zulässigen Abstellplätze aufgrund der Erschliessungsqualität folgende Anteile am Grenzbedarf: Reduktion aufgrund Leistungsreserven auf Strasse und Umweltsituation Gebiet 1 (Hardacker/Hilton) Bewohner
Gebiet 2 (Glattbrugg West/Balsberg) Bewohner
Gebiet 3 (Talacker) Bewohner
Gebiet 4 (Glattpark) Beim Bauen nach den Sonderbauvorschriften (SBV) Glattpark findet SBV Artikel 20 Anwendung. Massgebender Plan
2Für die Zugehörigkeit der einzelnen Grundstücke zu den angeführten Gebieten ist der zu dieser Verordnung gehörende Plan massgebend. Der Originalplan 1:5'000 kann auf dem Bauamt eingesehen werden. Art. 4 BZO Kategorie A nur "Besondere Gebäude" und landw. Bauten zulässig 20663881 8101 8093 übrige bestehende Bauten 20662606 Zonengrenze Gestaltungsplanpflicht Legende Strasse / Weg Kernzonenplan Oberhausen
Legende:
| Zone | WGlp | Da | Db | Dc, Ma | Mb, Mc, Md, Me |
|---|---|---|---|---|---|
| Wohnanteil min. | 100% | 0% | 0% | – | 60% |
| Wohnanteil max. | – | 35% | 0% | – | – |
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