← BZO Opfikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 39 · Gestaltungsplanpflicht

BZO Opfikon · S. 23 · Original-PDF

1Für die im Zonenplan bezeichneten Gebiete müssen vor Erteilung einer Baubewilligung Gestaltungspläne festgesetzt werden. Unterteilung der Gebiete

2Wo eine zweckmässige Unterteilung des Gebietes möglich ist, können mehrere Gestaltungspläne aufgestellt werden. *Art. 37 Grünflächenziffer entfällt aufgrund Nichtgenehmigung (Verfügung Baudirektion Kanton Zürich vom 18. Oktober 2024) Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 24 Diese müssen nicht für alle Teilgebiete gleichzeitig festgesetzt werden.

3Der Gestaltungsplan für die Zone für öffentliche Bauten im Glattpark bezweckt die Sicherstellung: • der künftigen Überbauung und Erschliessung; • der qualitativ wertvollen Gestaltung der Freiräume; • der ökologischen Vernetzung zwischen Park und Glattraum.

4Der Gestaltungsplan im Bereich der Autobahnüberdeckung A51 bezweckt die Sicherstellung: • eines guten Umgangs mit der erschwerten Ausgangslage des Bauens auf dem Autobahndeckel (Statik, Untergeschosse, Parkierung, Aussenräume, Eigentum); • eines besonderen Lärmschutzes der sich im Gebäude befindenden Personen sowie als Lärmriegel für das angrenzende Wohnquartier und die Aussenflächen vor dem Autobahnlärm; • eines hochwertig gestalteten und städtebaulich eingepassten Abschluss der Autobahnüberdeckung und des Bubenholzparkes; • einer zweckmässigen und auf die besonderen örtlichen Verhältnisse abgestimmten Erschliessung; • einer attraktiven, qualitativ hochwertigen Aussenraumgestaltung; • der Minimierung der Störfallrisiken.

5Der Gestaltungsplan im Bereich der Kernzone K1 bezweckt die Sicherstellung: • einer die bestehende Dorfstruktur harmonisch vervollständigenden Überbauung; • einer ortsbildverträglichen Dach- und Fassadengestaltung; • einer dem Ortsbild entsprechenden qualitativen Aussenraumgestaltung; • einer flächeneffizienten Verkehrserschliessung und Parkierung.

6Der Gestaltungsplan im Bereich der Fall- und Böschenwiesen bezweckt die Sicherstellung: • einer lärmgeschützten Bebauung der noch unbebauten Flächen und eines Lärmriegels für die inneren Räume / Bauten / Flächen; • einer qualitativ hochwertigen Aussenraumgestaltung; • der Minimierung der Störfallrisiken

7Der Gestaltungsplan im Bereich ara glatt bezweckt die Sicherstellung: • einer ökologischen Vernetzung mit Trittsteinen vom Opfikerpark zur Glatt; Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 25 • der weiteren Flächen mit öffentlichem Zugang und der Erholung dienenden frei zugänglichen Nutzungen; • einer guten Durchlässigkeit und Durchwegung für den Fuss- und Veloverkehr und einer Verminderung der eingezäunten unzugänglichen Flächen; • des sorgfältigen Umgangs mit dem Bestand und die gute Einpassung von Erweiterungen und Ergänzungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.