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Art. 31 · Grundabstand
BZO Opfikon · S. 22 · Original-PDF
Grosser Grundabstand
1Der grosse Grundabstand ist in der Regel vor der Hauptwohnseite, d.h. vor der am meisten gegen Süden gerichteten Längsfassade einzuhalten. Kleiner Grundabstand
2Der kleine Grundabstand gilt vor den übrigen Fassaden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.