Art. 2 · Massgebliche Pläne
BZO Opfikon · S. 8 · Original-PDF
Für die Abgrenzung der Zonen und die Anordnungen innerhalb der Zonen sind folgende Pläne massgebend:
a)Zonenplan 1:5'000
b)Kernzonenplan Opfikon 1:1'000
c)Kernzonenplan Oberhausen 1:1'000
d)Ergänzungspläne für Wald- und Gewässerabstandslinien 1:500 und Aussichtsschutz 1:5'000 2. ZONENVORSCHRIFTEN
2.1 KERNZONEN Vorschriften allgemein Art. 2 Pläne
1Die Sonderbauvorschriften Glattpark setzen sich aus den nachstehenden Bestimmungen und den Plänen 1 bis 4 im Massstab 1: 5'000 zusammen.
2Die Pläne bezeichnen den massgebenden Perimeter für den örtlichen Geltungsbereich der Sonderbauvorschriften.
3Im Plan 1 sind die Baubereiche und Freiräume im öffentlichen Interesse dargestellt. Bezeichnet ist auch die generelle Lage der Verkehrswege für die interne Erschliessung sowie die Lage der gemeinsamen Einfahrten ab Stichstrassen zu den Grundstücken in den Bereichen Da und Ma.
4Plan 2 legt die Unterteilung der Baubereiche in unterschiedliche Nutzungsbereiche sowie die Bauetappen fest.
5Im Plan 3 sind die städtebaulichen Prinzipien festgehalten.
6Plan 4 zeigt die Gebiete, wo erhöhte Erdgeschosse vorgeschrieben sind. Sonderbauvorschriften für das Gebiet Glattpark 31 Art. 2 Nutzungsart Bewohner Besucher Wohnen (*) 1 PP / 80 m2 mGF (*) oder
1PP / Wohnung + 10% der Bewohner-PP Wohnen Allfällige sich ergebende Parkplätze über 0.5 sind aufzurunden. (*) mGF = massgebliche Geschossfläche (gesamte anrechenbare Fläche gemäss PBG § 255 Abs. 1 in Voll-, Dach- und Untergeschossen) Bei Einfamilien-, Doppeleinfamilien- und Reiheneinfamilienhäusern ist der Garagenvorplatz anrechenbar. Bei besonderen Verhältnissen (z.B. Alterssiedlung) kann der Bauausschuss die erforderliche Anzahl Abstellplätze für Bewohner und Besucher abweichend bestimmen. Nutzungsart Beschäftigte Kunden Lebensmittel 1 PP / 150 m2 mGF 1 PP / 30 m2 mGF (*) Nicht-Lebensmittel 1 PP / 200 m2 mGF 1 PP / 70 m2 mGF (*) Verkaufsgeschäfte Allfällige sich ergebende Parkplätze über 0.5 sind aufzurunden. (*) Güterumschlag separat 44 Parkplatz-Verordnung der Stadt Opfikon Nutzungsart Beschäftigte Kunden Restaurant, Café Konferenzräume, Säli Hotel 1 PP / 40 Sitzplätze --
1PP / 7 Zimmer 1 PP / 6 Sitzplätze
1PP / 10 Sitzplätze
1PP/ 2 Zimmer Publikumsorientierte Betriebe Nicht publikumsorientierte Betriebe Industrielle und gewerbliche Fabrikation Lagerflächen 1 PP / 80 m2 mGF
1PP / 80 m2 mGF
1PP / 150 m2 mGF
1PP / 300 m2 mGF
1PP / 750 m2 mGF -- (*) Einkaufszentren Unterhaltungsstätten, öffentliche Bauten, Sportanlagen, öffentlicher Verkehr 1 PP / 250 m2 mGF (**) 1 PP / 60 m2 mGF (**) Vorbehalt von Unterschutzstellungen Allfällige sich ergebende Parkplätze über 0.5 sind aufzurunden. (*) Güterumschlag separat
(**) wird von Fall zu Fall bestimmt aufgrund SN 640 281
| Nutzungsart | Beschäftigte | Kunden |
|---|---|---|
| Lebensmittel | 1 PP / 150 m2 mGF | 1 PP / 30 m2 mGF (*) |
| Nicht-Lebensmittel | 1 PP / 200 m2 mGF | 1 PP / 70 m2 mGF (*) |
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