Art. 13 · Besondere Nutzungsanordnungen
BZO Opfikon · S. 15 · Original-PDF
1Die Wohnnutzung ist in der Zentrumszone ZA zulässig. Besondere Nutzungsanordnungen
2In der Zentrumszone ZA sind Beherbergungsbetriebe (Hotels, Motels usw.) zulässig. Andere Unterkünfte für den temporären Aufenthalt (Appartements, Boarding usw.) sind zulässig, sofern ein hinreichender Bezug zu ansässigen Betrieben besteht, genügende Lärmschutzmassnahmen gesichert sind und die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte durch planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen sichergestellt ist. Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 16 2.3 WOHNZONEN 2.3.1 Wohnzonen Art. 13
1Als gewachsenes Terrain gilt das „geplante neue Terrain“ (neue Höhenkurven) gemäss Quartierplan Oberhauserriet, Plan 03, Werkleitungen. Höhenlage der Bauten
2Der gestaltete Boden ist mit Ausnahme von Zugängen und Zufahrten im Sinne von § 293 Abs. 2 PBG, auf das Niveau gemäss Absatz 1 anzupassen. 34 Sonderbauvorschriften für das Gebiet Glattpark
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.