Art. 41 · Zentrumsentwicklungsgebiete / Freiraumgebiete
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 81 · Original-PDF
1Zentrumsentwicklungsgebiete sind Gebiete, die für die Entwicklung der Ortskerne von grosser Bedeutung sind. Insbesondere die Erhaltung, Vernetzung und Aufwertung der unbebauten Freiräume und deren bedürfnisgerechte Nutzung sind von grossem Interessen.
2Öffentliche Freiräume:
–Auf eine gute Vernetzung mit öffentlichen Fuss- und Velowegen ist zu achten. 79 Die Dachgestaltung hat einen entscheidenden Einfluss auf eine intakte Dachlandschaft und damit auf das Ortsbild. Im Normalfall sollten die Dachformen symmetrisch gestaltet sein. Bei der Anordnung der Dachaufbauten ist auf eine ruhige Wirkung zu achten. Sonnenkollektoren richten sich nach Art. 6 BewD (baubewilligungsfrei, wenn sie an Gebäuden angebracht sind). Zudem gilt Art. 18a RPG: «In Bau- und in Landwirtschaftszonen bedürfen auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen keiner Baubewilligung nach Artikel 22 Absatz 1 RPG. Solche Vorhaben sind lediglich der zuständigen Behörde zu melden.» An schützenswerten und an erhaltenswerten Baudenkmälern sind Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie baubewilligungspflichtig (Art. 7 Abs. 3 BewD). Die Bewilligung von Parabolantennen richtet sich nach Art. 17 f. BauV und Art. 6 Abs.1e BewD. Eine Begrünung schliesst die Bedeckung mit Sonnenkollektoren nicht aus. 80
–Eine optisch zusammenhängende, parzellenübergreifende und einem Konzept folgende Bepflanzung im öffentlichen Bereich ist zu beachten.
–Im öffentlichen Bereich hat die Bepflanzung mit einheimischen, standortgerechten Pflanzen zu erfolgen.
3Private Grünräume richten sich nach der für das jeweilige Gebiet prägenden Form.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.