Art. 35 · ZPP S2 «Leinenweberei, Worb»
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 73 · Original-PDF
1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: • den Schutz wertvoller Bauten und Baugruppen mitsamt ihrem Umfeld, • die Gestaltung des Siedlungsrandes, • die Optimierung der Erschliessung und Parkierung, sowie • die Festsetzung von Lärmschutzmassnahmen.
2Nutzungsart: Wohnen, für Quartierversorgung notwendiges Gewerbe und Dienstleistungen, Büros und Praxen, mässig störendes Gewerbe.
3Nutzungsmass: Geschossflächenziffer oberirdisch: minimal 0.45. maximal 0.7 Anzahl Vollgeschosse: 3 Fassadenhöhe traufseitig: max. 10.00 m, Fassadenhöhe giebelseitig: max. 14.00 m 71 72
4Gestaltung: Es ist eine situationsgerechte Gestaltung des Ortseinganges anzustreben. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Mass zu beschränken.
5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.