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Art. 34 · ZPP N16 «Bächimattstrasse, Rüfenacht»

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 73 · Original-PDF

1Die ZPP bezweckt die Erhaltung der siedlungstypischen Bauweise sowie deren Erweiterung (Aufstockung).

2Die Bebauungsstruktur ist zu erhalten.

3Neue Haupt- sowie Anbauten sind nicht gestattet. Kleinbauten sind zugelassen.

4Die bestehenden fünfgeschossigen Hauptbauten dürfen um ein Geschoss aufgestockt werden.

5Anpassungen an der Gebäudehülle für zeitgemässes Wohnen (z.B. Balkone) sind ohne Überbauungsordnung gestattet.

5Der Ersatz der Hauptgebäude ist gestattet.

6Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.