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Art. 33 · ZPP N15 «Gärtnerei, Rüfenacht»

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 71 · Original-PDF

1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: •฀ die haushälterische Nutzung des Bodens durch verdichtete Bauweise, •฀ die gute und konfliktfreie Einordnung in die Umgebung, •฀ die Gewährleistung der Quartierübergänge, •฀ die Gestaltung des Siedlungsrandes, •฀ die gesamtheitliche Aussenraumgestaltung, •฀ die Optimierung der Erschliessung und Parkierung, •฀ die Festlegung von Lärmschutzmassnahmen.

2Nutzungsart: Wohnen, für die Quartierversorgung notwendige Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen und nicht störendes Kleingewerbe.

3Nutzungsmass: Geschossflächenziffer oberirdisch minimal 0.6, maximal 0.9 Anzahl Vollgeschosse: 4 Fassadenhöhe traufseitig max.13.00 m

4Gestaltung: Auf angrenzende bedeutungsvolle Bauten und Baugrupen samt ihrem zugehörigen Umfeld ist Rücksicht zu nehmen. Die Bodenversiegelung ist auf das 69 70 notwendige Mass zu beschränken. Bei Ausnützung der 4 Vollgeschosse ist ein Flachdach ohne Attikageschoss vorzusehen.

5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.