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Art. 31 · ZPP N13 «Sperlisacker, Rüfenacht»

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 67 · Original-PDF

1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: •฀ die haushälterische Nutzung des Bodens durch verdichtete Bauweise, •฀ das Erstellen einer Überbauung mit hoher Wohnqualität, gemeinschaftlichen Anlagen und ausgewogener sozialer Durchmischung, •฀ die Vernetzung der Landschaft, •฀ die gute und konfliktfreie Einordnung in die Umgebung, •฀ die Gestaltung des Siedlungsrandes, •฀ die gesamtheitliche Aussenraumgestaltung, •฀ die Ausscheidung von Flächen für öffentliche Zwecke, •฀ die Optimierung der Erschliessung und Parkierung, •฀ die Schaffung von Fuss- und Radwerverbindungen.

2Nutzungsart: Wohnen (mit einem Mindestanteil von hindernisfreien Wohnungen von 20% der oberirdischen Geschossfläche für das Wohnen), für die Quartierversorgung notwendige Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen, nicht störendes Kleingewerbe, Sport- und Freizeitanlage, Kindergarten.

3Nutzungsmass: Geschossflächenziffer oberirdisch max. 0.6 65 66 Anzahl Vollgeschosse: 2 Fassadenhöhe traufseitig max. 7.00 m, Fassadenhöhe giebelseitig max. 11.00 m.

4Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.