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Art. 26 · ZPP N7 «Mattenweg, Worb»

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 59 · Original-PDF

1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: •฀ die Erstellung einer Bebauung unter Gewährleistung einer guten und konfliktfreien Einordnung in die Umgebung, •฀ der Gestaltung des Siedlungsrandes, •฀ einer gesamtheitlichen Aussenraumgestaltung, 57 58 •฀ der Optimierung der Erschliessung und Parkierung sowie •฀ der Festlegung von Lärmschutzmassnahmen.

2Nutzungsart: Wohnen (mit einem Mindestanteil von hindernisfreien Wohnungen von 20% der oberirdischen Geschossfläche für das Wohnen), für die Quartierversorgung notwendige Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen, mässig störendes Gewerbe, betriebsnotwendige Büros, Labors, Kantinen oder Lager.

3Nutzungsmass: Geschossflächenziffer oberirdisch minimal 0.35, maximal 0.7 Anzahl Vollgeschosse: 3 Fassadenhöhe traufseitig: max. 10.00 m, Fassadenhöhe giebelseitig: max. 14.00 m

4Gestaltung: Auf angrenzende bedeutungsvolle Bauten und Baugrupen samt ihrem zugehörigen Umfeld ist Rücksicht zu nehmen. Es ist eine klare Zuordnung der Aussenräume zur öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Nutzung vorzusehen. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Mass zu beschränken.

5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.