Art. 20 · ZPP K19 «Mühleareal Enggistein»
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 49 · Original-PDF
1Zweck: Die ZPP bezweckt die haushälterische Nutzung des Bodens durch verdichtete Bauweise unter Berücksichtigung der ortsbildprägenden Bebauungsstrukturen sowie eine Überbauung, welche die ortsbauliche Situation an der Dorfkreuzung (Biglenstrasse-Abzweiger Richtung Rütihubelbad) akzentuiert. Die ZPP bezweckt zudem eine umweltschonende Energieversorgung und -nutzung und geeignete Lärmschutzmassnahmen.
2Erschliessung: Die Erschliessung erfolgt über die Leimistrasse.
3Art und Mass der Nutzung: Die Art der Nutzung richtet sich nach den in Art. 1 bezeichneten Bestimmungen der Mischzone 2. Die maximale oberirdische Geschossflächenziffer beträgt 0.6. Es sind 2 Vollgeschosse zulässig. Der höchste Punkt des Gebäudes (ohne Kamine, Liftaufbauten etc.) darf den höchsten Punkt der Dachkonstruktion vom Gebäude Nr. 528 auf der Parzelle 3827 nicht überschreiten. Von der maximalen Dichte ausgenommen ist die im Zonenplan als «Gebiet mit Mindestdichte» bezeichneten Teilparzelle. Für diese gilt aufgrund des Kulturlandschutzes eine Mindestdichte von 0.7 GFZo.
4Gestaltungsgrundsätze: Es gelten die Bestimmungen zum Ortsbildschutzgebiet. Die Dachform ist unter Einbezug der Denkmalpflege zu evaluieren. Die Situation zum Änggisteibach ist im ortsbaulichen und ökologischen Sinn aufzuwerten. Die neue Überbauung ist in den topografischen Geländesprung zwischen der Biglenstrasse und der Leimistrasse gut einzuordnen. Bauvolumen, Dachgestaltung, Farbgebung und Material sind auf die ortsbauliche 47 48 Situation abzustimmen. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Mass zu reduzieren.
5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.