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Art. 54 · Mehrlängenzuschlag

BZO (BZO) Kloten · S. 17 · Original-PDF

1In den Wohnzonen L2, W2, W3, W4, W5, WG2a und WG2b ist bei Fassaden von mehr als 12 m Länge der Grundabstand um 1/3 der Mehrlänge zu erhöhen.

2In den Wohn- und Gewerbezonen WG3, WG4, WG5 und der Zentrumszone Z4 ist bei Fassaden von mehr als 14 m Länge der Grundabstand um 1/3 der Mehrlänge zu erhöhen. Der Mehrlängenzuschlag gilt in der Z4 erst ab dem 2. Obergeschoss.

3Die Artikel 17 und 19 regeln das Höchstmass des Grenzabstandes.

4Besondere Gebäude werden weder in die Gebäudelänge noch in die Fassadenlänge eingerechnet.

5Unterschreiten Hauptgebäude einen Gebäudeabstand von 7.00 m, so zählt für den Mehrlängenzuschlag die Gesamtlänge der benachbarten Baukörper.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.