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Art. 53 · Besondere Versorgungseinrichtungen
BZO (BZO) Kloten · S. 17 · Original-PDF
1Geschäfte zur Versorgung des täglichen Bedarfs mit gesamtstädtischem oder regionalem Einzugsbereich und mehr als 400 m2 Verkaufsfläche sind nur in den im Zonenplan bezeichneten Gebieten zulässig. 4.2 Abstandsvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.