← BZO Kloten · Inhaltsverzeichnis
Art. 30 · Gebäudehöhe/-abstände
BZO (BZO) Kloten · S. 13 · Original-PDF
1Die zulässige Gebäudehöhe richtet sich nach dem jeweils gültigen Sicherheitszonenplan für den Flughafen Zürich. Hochhäuser gemäss § 282 PBG sind erlaubt. 2. Für die Gebäudeabstände sind einzig die feuerpolizeilichen Vorschriften sowie die Aspekte der Wohn- und Arbeitshygiene massgebend. Art. 31 P arkierung 1. Für die Berechnungen von Parkplatzzahlen bei Neubauten und Umnutzungen ist das ParkplatzReglement der Stadt Kloten wegleitend.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.