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Art. 29 · Bauweise

BZO (BZO) Kloten · S. 13 · Original-PDF

1Für Bauten im Flughafenareal gelten die baurechtlichen Bestimmungen der Eidgenössischen Luftfahrtgesetzgebung sowie ergänzende, kantonalrechtliche Mass- und Feuerpolizeivorschriften. Die Anwendungen einzelner Bestimmungen der kommunalen Bau- und Zonenordnung und die Handhabung der Baupolizeiaufgaben im Flughafenareal erfolgt im Rahmen der erteilten Kompetenzdelegation an die Gemeindeorgane.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.