Art. 8 · Wohnzone Erhaltung WE
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 12 · Original-PDF
1In den Zonen WE haben sich Ersatz- und Umbauten an die Volumetrie, Lage und Stellung des bestehenden Gebäudes zu halten.
2Abweichungen von Abs. 1 sind zulässig, wenn
–das Nutzungsmass des bestehenden Gebäudes nicht um mehr als 10% überschritten wird,
–dadurch eine bessere ortsbauliche Lösung erreicht wird und
–eine hochwertige Bau- und Aussenraumgestaltung sichergestellt wird.
3Unterirdische Abstellplätze und Erweiterungen wie Dachausbauten, Balkone, Anbauten für Treppenhäuser oder Lifte sind unter Vorbehalt der Bestimmungen über die Bau- und Aussenraumgestaltung zulässig. 2.3 Zonen für öffentliche Nutzungen sowie für Sport- und Freizeitanlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.